Ausreichend Abstand zur Kellerwand ist erforderlich, um einer Abkühlung der Außenwand die zu Mehrverbrauch des Gebäudes führt, vorzubeugen. |
Je nach Bodenbeschaffenheit / Bodenstatik könnten zu geringe Abstände bei der Erschließung zu einer Unterhöhlung der Bodenplatte führen. |
Allgemeine Grenzabstände sind durch das Bergbaurecht geregelt |
Da Erdwärme nicht im Baurecht geregelt ist entsteht oft die Frage: “Wie nah darf man eine Kollektor - Erdwärmeanlage an die eigenen Grundstücksgrenzen heranbauen?“ Eine verbindliche Antwort darauf, ergibt sich durch das Bergbaurecht. Quelle Erdwärme ist ein bergfreier Bodenschatz der auf dem eigenen Grundstück ohne Gegenleistung für den Staat abgebaut werden darf. Somit gilt, das Grundstück des Nachbarn darf nicht durch den Entzug betroffen sein, diese Energie gehört Ihrem Nachbarn. Bei Kollektoren sind 1,5 bis 2m auf jeder Seite einer Grundstücksgrenze als ausreichend für die Erfüllung einer Rechtslage anzunehmen. Sofern man in Sachen Platz auf eine nähere Grenzbebauung angewiesen ist, kann man sich nachbarschaftlich organisieren. Das bedeutet, man entwirft für beide Grundstücke ein nachhaltiges Erdwärmekonzept oder wenn der Nachbar nicht vor hat Erdwärme zu erschließen, stimmt dieser einer grenznahen Erschließung zu. |
Als echte Alternative
zu Erdsonden hat sich ein durch unser Unternehmen entwickelter Kollektor bewährt. |
Energie- Bilanz Tiefenkollektoren
einer Heizsaison, Gesamtergebnis, Betriebsdaten der Einzelmonate ... |
Energie- Speicher Boden
nahezu unerschöpflicher Energiefluss ... Latentwärme |
Latente Energie
Latentwärme der Booster, Saisonverlauf |
Tiefenkollektoren
Abstände zu Bauteilen, Straßen, Nachbar |
Tiefenkollektoren
Erschließung in Wasserschutzgebieten |
Tiefenkollektoren
Auslegung / Erschließungskosten |
Tiefenkollektoren
Bodenbedingte Erschließungsformen |
Tiefenkollektor Fertigung
vom Rohling zum Kollektor, fossiler Ersatz ..., |
Grundwasser System-Trennung
Wenn Plattenwärmetauscher bei hohem Schmutzanteil und aggressiven Begleitstoffen versagen... |